WARTUNG

Was bei unseren Mietbehältern zum Standard gehört, können Sie auch für Ihren Eigentumsbehälter im Rahmen eines Wartungsvertrags in Anspruch nehmen. Hierbei geht es um die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Prüfungen von Ihrem Flüssigaslagerbehälter bzw. Tank.

Im Rahmen dieser Wartungspauschale kümmern wir uns um die alle zwei Jahre anstehende äußere Prüfung. Hierbei wird unteranderem eine Begutachtung der baulichen Beschaffenheit durchgeführt, Prüfen der Dichtigkeit der Armaturen vorgenommen und die Beschilderung erneuert, um nur einige unserer Aufgaben zu nennen.

Zusätzlich ist durch den Wartungsvertrag, die vom Gesetzgeber vorgeschriebene zehnjährige innere Tankprüfung, abgedeckt. In diesem Umfang sind die Kosten für den eventuellen Austausch der Armaturen, der Absaugung oder der Anfahrtskosten des DEKRA-Prüfers inkludiert und es entstehen für Sie keine weiteren Kosten.

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